Führerscheinklassen

Klasse Klassen - worauf fährst Du ab?

Führerschein Klasse AM
Führerscheinklasse AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, max. 45 km/h bbH bzw. 4 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Die Klasse AM löst die bisher nicht harmonisierten Klasse M und S ab.

Führerschein Klasse A1
Führerscheinklasse A1

Leichtrafträder bis 125 ccm, bis 11 kW mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht bis zu 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Wegfall der 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-jährige.

Führerschein Klasse A2
Führerscheinklasse A2

Krafträder bis 35 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre

Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung notwendig.

Führerschein Klasse A
Führerscheinklasse A

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.

Keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: 21 Jahre

Anhänger dürfen nicht hinter zwei- und dreirädrigen Krafträdern geführt werden.

Führerschein Klasse B
Führerscheinklasse B

Kraftfahrzeuge bis 3.5 t zGM bis 9 Sitzplätze, auch mit Anhänger bis 750 kg zGM

Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zGM der Kombination an:

Bis 3,5 t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B.
Bis 4,25 t zGM Kombinationsgewicht ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.

Mindestalter: Ab 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre

Vereinfachte Gewichtsberechnung nur bei Neuerwerb oder Umschreibung.

Führerschein Klasse BA
Führerscheinklasse BA

Wie Führerschein Klasse B - allerdings ausschließlich mit Automatikgetriebe.

Führerschein Klasse BE
Führerscheinklasse BE

Kombinationen aus einem KFZ der Klasse B und einem Anhänger bis 3,5 t zGM

Führerschein Klasse L
Führerscheinklasse L

Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h bbH

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurfördermaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhängern

Mindestalter: 16 Jahre