Führerscheinklassen

Klasse Klassen - worauf fährst Du ab?

Führerschein Klasse AM
Führerscheinklasse AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, max. 45 km/h bbH bzw. 4 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Die Klasse AM löst die bisher nicht harmonisierten Klasse M und S ab.

Führerschein Klasse A1
Führerscheinklasse A1

Leichtrafträder bis 125 ccm, bis 11 kW mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht bis zu 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Wegfall der 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-jährige.

Führerschein Klasse A2
Führerscheinklasse A2

Krafträder bis 35 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre

Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung notwendig.

Führerschein Klasse A
Führerscheinklasse A

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.

Keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: 21 Jahre

Anhänger dürfen nicht hinter zwei- und dreirädrigen Krafträdern geführt werden.

Führerschein Klasse B
Führerscheinklasse B

Kraftfahrzeuge bis 3.5 t zGM bis 9 Sitzplätze, auch mit Anhänger bis 750 kg zGM

Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zGM der Kombination an:

Bis 3,5 t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B.
Bis 4,25 t zGM Kombinationsgewicht ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.

Mindestalter: Ab 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre

Vereinfachte Gewichtsberechnung nur bei Neuerwerb oder Umschreibung.

Führerschein Klasse B 197
Führerscheinklasse B 197

Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Ausbildung und Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er diese absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

  • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
  • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
  • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
Führerschein Klasse BA
Führerscheinklasse BA

Wie Führerschein Klasse B - allerdings ausschließlich mit Automatikgetriebe.

Führerschein Klasse BE
Führerscheinklasse BE

Kombinationen aus einem KFZ der Klasse B und einem Anhänger bis 3,5 t zGM

Führerschein Klasse L
Führerscheinklasse L

Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h bbH

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurfördermaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhängern

Mindestalter: 16 Jahre